Die aktuelle DIN EN 17037 – Tageslicht in Gebäuden.

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Bisher werden in Deutschland die gesetzlichen Auflagen zur Versorgung mit Tageslicht in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer festgehalten.

Mit der Tageslicht-Norm DIN EN 17037 beschäftigt sich nun zusätzlich dazu eine europäische Norm wie eine angemessene Tageslichtversorgung in genutzten Räumen sichergestellt werden kann.

Damit ist sie maßgeblich vor den nationalen Normungen der bisherigen DIN 5034 anzuwenden und wird die bisherigen Regelwerke vermutlich verdrängen. Auch wenn beide Normen – die alte und die neue – bisher nicht verbindlich anzuwenden sind, haben Sie doch einen Empfehlungscharakter der die bisherigen Schwachpunkte in der veralteten Gesetzgebung auszumerzen in der Lage ist. Vor allem die aktuelle DIN EN 17037 ist hierbei hervorzuheben und es ist absehbar, dass sich künftig auch nationale Regelwerke danach richten werden. Doch welche konkreten Änderungen sind hier zu erwarten, die in der DIN EN 17037 festgelegt sind.

Anders als die bisherigen Regelwerke legt die DIN EN 17037 die Kriterien für eine Versorgung mit Tageslicht an tatsächlichen Belichtungsverhältnissen aus. Dadurch entfallen prozentuale Festlegungen für Öffnungsgrößen in Relation zur Netto-Grundfläche des Raumes wie es bisher zur Anwendung gekommen ist.

Dafür wird in der Norm eine bestimmte Fläche als Bezugsebene festgelegt um den Lichteinfall entsprechend der Beleuchtungsstärke zu berechnen. Die Kriterien der Tageslichtversorgung werden dabei gemäß der Normung in unterschiedliche Empfehlungsstufen unterteilt.

So sollte für die Stufe „gering“ eine Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux vorliegen. Für die Anforderung „hoch“ ist hingegen schon eine Beleuchtungsstärke von 750 Lux notwendig. Für die korrekte Ermittlung sind dabei auch die Tageslichtstunden auf der Fläche der Bezugsebene zu bewerten.

Insgesamt stehen für die Ermittlung gemäß DIN EN 17037 unterschiedliche Berechnungsverfahren zur Verfügung. Zum einen kann unter Einbeziehung von Wetterdaten eine Ganzjahressimulation der Beleuchtungsstärken erfolgen, um die betreffenden Werte zu ermitteln. Zum anderen kann auch ein vereinfachtes Verfahren unter Bezugnahme der nationalen Tageslichtquoten zur Berechnung herangezogen werden. Die Verfahren bieten nicht den gleichen Detailgrad, denn beispielsweise bleiben veränderliche Wetterzustände bei dem Ansatz mit Tageslichtquotienten außen vor und liefern dadurch ein unterschiedliches Ergebnis.

Zu befürchten ist, dass der Berechnungsaufwand durch die aktuelle Normung deutlich höher zu liegen scheint als es bisher in der Gesetzgebung praktiziert wurde. Wenn man die Baupraxis betrachtet bieten die Berechnungen jedoch realistischere Kennwerte für die Planung und jeden Einzelfall. Damit sind individuelle Lösungen möglich, die auf jedes Bauprojekt abgestimmt werden können. So werden die bisherigen Festlegungen – egal ob funktional oder nicht – um konkrete Maßnahmen ergänzt, um ein besseres Endergebnis für den Bauherrn zu erhalten. Doch diese Beurteilung scheint künftig vermehrt spezialisierten Fachingenieuren vorbehalten zu sein, da komplexe Berechnungsprogramme und Simulationen notwendig sein werden.

Darüber hinaus werden in der aktuellen DIN EN 17037 Anforderungen betreffen die Beurteilung der Aussicht, die Besonnungsdauer und den Schutz vor Blendung festgelegt, die auch eine nähere Betrachtung wert sind.

Für weitergehende Informationen kann der folgende Artikel im DAB empfohlen werden: https://www.dabonline.de/2021/01/28/tageslicht-in-gebaeuden-innenraeume-neue-norm-din-en-17037

Verfasser: FACHVERSTAND Sachverständigenbüro

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