Die neue VwV TB Baden-Württemberg 2025 – Überblick über die wesentlichen Neuerungen
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Mit der zum 1. März 2025 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) für Baden-Württemberg werden die bauaufsichtlichen Anforderungen an Bauprodukte, Bauarten und bauliche Anlagen erneut fortgeschrieben. Grundlage ist die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV-TB) 2024/1 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Während die VwV TB primär die bauordnungsrechtlichen Anforderungen konkretisiert, sind auch maßgebliche Normen und technische Regelwerke aktualisiert oder ergänzt worden. Die folgenden Punkte geben eine zusammenfassende Übersicht über die zentralen Änderungen.
Wesentliche Änderungen
Fortschreibung der DIN 1045 für Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
Eine der wesentlichsten Neuerungen betrifft die Einführung der aktualisierten Normenreihe DIN 1045 (Teile 1 bis 4 sowie 1000) mit Stand August 2023. Besonders hervorzuheben ist das neue „BBQ-Konzept“ in DIN 1045-1000, das eine strukturierte Schnittstellenkommunikation zur Verbesserung der Betonbau-Qualität vorsieht. Allerdings werden die Anforderungen an Dokumentation und Kommunikation nicht als Technische Baubestimmungen gewertet, sodass sie nicht zwingend bauaufsichtlich eingeführt sind.
Aktualisierung und Präzisierung technischer Regelwerke
Im Bereich der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit wurden die Verweise auf die Eurocodes (z. B. DIN EN 1993 für Stahlbau, DIN EN 1995 für Holzbau) sowie zu Schneelasten und Windlasten aktualisiert. Wesentliche Änderungen an der Einteilung von Schneelast- oder Windzonen gab es nicht, jedoch erfolgten Präzisierungen zu den Anwendungsregelungen. Auch die weiterhin gültige DIN 4149:2005-04 für Erdbebenlasten bleibt maßgeblich.
Holzschutz nach neuer DIN 68800
Im Bereich des Holzschutzes wurden die aktuellen Fassungen der Norm DIN 68800-1 (Allgemeines) und DIN 68800-2 (vorbeugende bauliche Maßnahmen) bauaufsichtlich eingeführt. Diese Anpassung stellt sicher, dass für Holzbauprojekte der neuesten Stand der Technik angewendet wird.
Überarbeitung der Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz
Im Bereich Brandschutz wurden mehrere Konkretisierungen vorgenommen, insbesondere bei den Prüfanforderungen für Brandwände und Brandwandersatzwände. Zudem wurden in Abschnitt A 2.1.3.1 spezifische Regelungen für Holzbaurichtlinien in Baden-Württemberg angepasst. Dies betrifft u. a. die Möglichkeit, bauliche Nachweise für Holzbauweisen der Gebäudeklassen 4 und 5 unter erleichterten Bedingungen zu führen.
Barrierefreies Bauen
Die weiterhin eingeführten Normen DIN 18040-1 (öffentliche Gebäude) und DIN 18040-2 (Wohngebäude) bleiben unverändert, obwohl aus der Praxis erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der Definition von Altenwohnungen sowie der Ausnahmeregelungen für den barrierefreien Zugang in bestimmten Gebäuden besteht. Die unklaren Formulierungen der Anwendungsregelungen führen dazu, dass in der Praxis weiterhin erheblicher Interpretationsspielraum bleibt.
Ergänzungen und Streichungen in Teil D (bauaufsichtlich nicht geregelte Bauprodukte)
Eine weitere auffällige Änderung betrifft die Streichung von Waschtischen und Klosetts aus der Liste der bauaufsichtlich nicht geregelten Produkte. Dadurch wird für diese Sanitärausstattungen eine bauordnungsrechtliche Relevanz signalisiert, auch wenn es sich weiterhin um etablierte Standardprodukte handelt.
Fazit
Die VwV TB 2025 stellt eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen dar. Während die Aktualisierung technischer Normen und Regelwerke notwendig war, zeigen sich insbesondere im Bereich Brandschutz und Barrierefreiheit noch offene Fragen. Der Einfluss neuer Normkonzepte wie das BBQ-Modell in DIN 1045 wird sich erst in der Praxis zeigen müssen. Letztlich bleibt die Herausforderung bestehen, den Spagat zwischen Rechtssicherheit und technischer Weiterentwicklung zu meistern, ohne dabei die Praktikabilität für Planer, Bauherren und Behörden aus den Augen zu verlieren.
Verfasser: FACHVERSTAND Sachverständigenbüro