Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 01.11.2020

Erstellungsdatum:

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ab dem 01.11.2020. 

Dies bringt nicht nur bei Neubauten, sondern auch beim Bauen im Bestand erhebliche Änderungen mit sich. 

Zudem müssen – im Unterschied zur EnEV – die aktuellen Fassungen aus zahlreichen Normen angewendet werden.

Bei der Erweiterung oder Umbauten von Gebäuden muss nicht mehr zwischen Erweiterungen mit und ohne Wärmeerzeuger unterschieden werden.

In diesem Zusammenhang soll die Qualität von Energieausweisen und Modernisierungsempfehlungen gesteigert werden, weshalb eine deutlich erhöhte Sorgfaltspflicht gilt.

Zudem sind Öl- und Kohleheizungen als reine Erzeugungsquellen ab 2026 ausgeschlossen.

Um die Auswirkungen der GEG konkret in der Praxis zu bewerten und wie die Details und Lösungen zukünftig aussehen, erfahren Sie bei Ihren Fachplanern und Fachunternehmen.

Verfasser: FACHVERSTAND Sachverständigenbüro

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