Seit 27. November ist sie Pflicht – die E-Rechnung gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes.

Erstellungsdatum:

03.12.2020

Als Teil des Programms „Dienstkonsolidierung Bund“, sollen bis 2025 in mehreren Projekten sichere IT-Lösungen für die Bundesverwaltung entwickelt und umgesetzt werden.

Auch innerhalb der Bauwirtschaft ist dies entsprechend anzuwenden. So müssen beispielsweise Architektinnen und Architekten ihre Rechnungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes seit 27.11.20 in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Inhalte und Format des Datensatzes für E-Rechnungen wurden europaweit einheitlich festgelegt (Europäische Norm EN 16931).

Ausgenommen sind bisher Rechnungen nach Erfüllung eines Direktauftrages bis 1.000.- Euro.

Die Ziele der durchgeführten Maßnahme basieren auf:

  • einer vereinfachten Rechnungsstellung
  • verkürzten Durchlaufzeiten für eine schnellere Bearbeitung,
  • Einsparpotenziale im Rechnungsversand durch Wegfall von Portokosten
  • Schonung der Umwelt durch weniger Papierverbrauch und den Wegfall von Transportwegen

Aber Vorsicht, nicht jede .PDF Datei ist geeignet zur elektronischen Verarbeitung. Mehr dazu erfahren Sie auf https://www.e-rechnung-bund.de/

Verfasser: FACHVERSTAND Sachverständigenbüro

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